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Allgemeine Geschäftsbedingungen NAMA travel & tours cc

P.O. Box 4870 | Rehoboth / Namibia

Allgemeine Bedingungen NAMA travel & tours cc


1. Abschluss der Buchung
1.1 Mit der Anmeldung eines Teilnehmers buchen Sie verbindlich ein Angebot der Firma NAMA travel & tours cc (nachstehend NT genannt) zur Durchführung einer Tour im südlichen Afrika für einen Teilnehmer oder sich selbst.


1.2 Die Anmeldung erfolgt formlos, per Mail, elektronischen Medien wie z.B. whatsapp, facebook oder in Briefform. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder einsteht.


1.3 Die Buchung kommt mit der Annahme durch NAMA travel zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Es werden 30% Anzahlung verlangt, bevor NAMA travel aktiv wird. Nach Buchungs-abschluss wird NT dem Kunden die Buchungsbestätigung übermitteln.


1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von NT vor. Die Buchung kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen widersprochen wird.

2. Bezahlung
2.1 Mit Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 70 Tage vor Reisebeginn zu begleichen.


2.2 Liegen zwischen Buchungsabschluss und Reisebeginn weniger als 70 Tage, so ist der gesamte Rech-nungspreis sofort zu fällig.


2.3 Zahlungen können in namibischen Dollar, südafrikanischem Rand auf unser Konto bei Bank Windhoek oder in Schweizer Franken bzw. Euro auf unser Konto bei der Raiffeisenbank in der Schweiz beglichen werden.


3. Leistungen
3.1 Die vereinbarten Leistungen sind in der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich.


3.2 Die in der Reisebeschreibung enthaltenen Angaben können unter Umständen, die wir nicht zu verant-worten haben, ggf. nicht eingehalten werden. Wir behalten uns deshalb ausdrücklich vor, Änderungen zu erklären, über die Sie selbstverständlich informiert werden. (z.B. Überbuchung durch die Unterkunft, Umwelt-einflüsse, Schliessung einer Unterkunft, etc.


3.3 NT ist nicht zuständig für die An- und Abreise der Teilnehmer. Bei unterschiedlichen Anreiseterminen oder Orten, ist NT berechtigt zusätzliche Kosten zu berechnen.


4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Buchungsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beein-trächtigen.


4.2 NT behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Unterkünfte, Verpflegung, Aktivitäten, Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.


4.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie umgehend davon in Kenntnis setzen. Die Buchung kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen widersprechen.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NT. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.


5.2 Treten Sie von der Buchung zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsgebühren bei NAMA travel sind pauschalisiert.


5.3 Rücktrittsgebühren
Es gelten im Allgemeinen die Gebühren der Leistungsträger. Sie sind bei NT pauschalisiert, sofern im Reise-programm/Rechnung nichts anderes vermerkt ist.
- bis 70 Tage vor Ankunft Frei, abzüglich Buchungsgebühr N$ 2’000.00 (ca. CHF 140)
- 69 – 31 Tage vor Ankunft 50 % des Gesamtbetrages
- 30 – 0 Tage vor Ankunft 100% des Gesamtpreises
Sollte der Schaden, der durch den Rücktritt entsteht, nachweislich höher sein, kann NT die tatsächlich anfallenden Kosten geltend machen. Für einzelne Buchungen (z.B. Botswana, Südafrika, Zimbabwe, etc. oder Inlandflügen) können abweichende Stornogebühren und Fristen gelten, die jeweils auf der Rechnung/Bestätigung vermerkt sind).


5.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus der Buchung eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter als Ersatzperson in die Buchung ein, so haften Sie und die Ersatzperson gegenüber NT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


5.5 Bis 70 Tage vor Reisebeginn berechnen wir für eine gestellte Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 pro Person. Ab 69 Tagen können wir die Änderung wie den Rücktritt von der Reise bzw. einer Neubuchung behandeln, falls die Leistungsträger die Ersatzperson nicht als solche akzeptieren.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Auf-wendungen bemühen. Grundsätzlich besteht aber keine Erstattungsverpflichtung für den Reiseveranstalter NAMA travel.


7. Rücktritt und Kündigung durch NT
Die Firma NT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise von der Buchung zurücktreten oder nach Antritt der Reise die Buchung kündigen:


7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch NT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung der Reise für den Teilnehmer gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.


7.2 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für NT deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist. Sie erhalten den einbezahlten Reisepreis zurück.


8. Aufhebung der Buchung wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Naturgewalten, Krieg, Epidemie, Pandemie, o.ä. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie die Buchung stornieren. Wird die Buchung storniert, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Es gelten die Rücktrittsgebühren u. 5.3.


9. Gewährleistung / Nachlass
9.1 Wird die Reise von uns nicht wie vereinbart erbracht, so können Sie Preisnachlass verlangen. Wir können die Reduktion verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.


9.2 Minderung des Reisepreises
Die Minderung des Reisepreises kann nur verlangt werden, wenn NAMA travel den Mangel zu verantworten hat. Der Mangel ist umgehend aufzuzeigen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel während der Reise anzuzeigen.


9.3 Erstattungsbedingungen
Sollte NT verpflichtet sein, Kosten zu erstatten, so erfolgt das durch Rücküberweisung von einem unserer Konten. Bei Rückzahlungen, die NT nicht zu verantworten hat, werden die Kosten für die Rücküberweisung und ggf. auch Wechselkursverluste in Abzug gebracht.


10. Mitwirkungspflicht
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Guide vor Ort anzubringen. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.3 Der Reisende wird die Anweisungen des Reiseleiters sowie die Regelungen im Reiseland einhalten und erkennt an, dass ein grober Verstoß oder wiederholte Verstöße trotz Abmahnung zum Ausschluss von der Reise berechtigen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten.


12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber NAMA travel geltend gemacht werden.


13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
13.2 Für die Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verweisen wir auf die im Internet zugänglichen Bestimmungen. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.


14. Der Teilnehmer verpflichtet sich vor Reisebeginn in Namibia eine Haftungsausschlusserklärung zu unter-schreiben.


15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die wirk-sam ist und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.


16. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesen Bedingungen gilt namibisches Recht. Gerichtsstand ist Windhoek/Namibia
Omaruru, 01. Januar 2023 / ar

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